Jugendbeteiligung

Definition Jugendbeteiligung

„Jugendbeteiligung ist notwendig, da Jugendsozialarbeit keine Postbotenfunktion übernehmen kann. Politische Prozesse können von Politikerinnen und Politikern besser erklärt werden. Die Jugendlichen profitieren dabei genauso vom persönlichen Austausch wie die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.“

Esther Jaißle * ehemals Jugendsozialarbeiterin im Gemeindeverbund Steinlach-Wiesaz

Umgangssprachlich nutzen wir das Wort „Beteiligung“ für den wissenschaftlichen Begriff „Partizipation“. Der Wortursprung des Begriffs „Partzipation“ liegt im Lateinischen: Das Verb „participare“ bedeutet teilnehmen lassen, teilen, teilhaben an. Darin stecken die Begriffe „pars, partis“ – „Teil eines Ganzen“ und „capere“ – „nehmen, ergreifen“. Das deutet bereits auf die zwei Seiten von Beteiligung hin: aktiv als „Teilnahme“ und passiv als „Teilhabe“.

Teilhabe steht für bereits gewährte Rechte wie das Wahlrecht oder verbriefte Mitbestimmung im Betrieb, aber auch den Zugang zu gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Ressourcen. Teilhabe bedeutet, als Individuum oder Gruppe gleichberechtigter Teil eines Ganzen zu sein. Sie steht für geteilte Macht und Ressourcen und für das Recht auf Einmischung. Denn erst die gewährte Teilhabe ermöglicht die Teilnahme.

Teilnahme bedeutet, sich das gewährte Recht anzueignen und auszufüllen oder (noch) nicht gewährte Teilhabe zu erkämpfen. Das bedeutet auch die Übernahme von Pflichten, die aus der Teilnahme erwachsen. Wer mitbestimmen darf, ist auch mitverantwortlich für die Folgen (vgl. Zinser 2005).

Politische und gesellschaftliche Teilhabe von jungen Menschen

Unter politischer Partizipation wird die Beteiligung von Bürgern an politischen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen verstanden. Ausdruckformen sind beispielsweise das Wahlverhalten, Parteimitgliedschaft oder das Engagement in Initiativen, die bestimmte Veränderungen erreichen wollen.

Unter gesellschaftlicher Partizipation wird die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an gesellschaftlichen Organisationen oder sozialen Netzwerken verstanden, die außerhalb politischer Entscheidungsprozesse die Gestaltung der Gesellschaft beeinflussen wollen.

Die Forderung nach Partizipation von Kindern und Jugendlichen kann als Ausdruck eines veränderten Blicks auf Kindheit und Jugend gewertet werden: Kindheit und Jugend werden heute als eigene Lebensphase wahrgenommen mit je eigenen Fähigkeiten, Interessen und Interpretationen. Entsprechend werden Kindern und Jugendlichen Expertenwissen in eigener Sache und zunehmend eigene Rechte zugestanden. Das spiegelt sich z. B. im Kinder- und Jugendhilfegesetz oder in der UN-Kinderrechtskonvention wider.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beruht einerseits auf ihrem Recht zur Teilhabe, andererseits brauchen sie Unterstützung bei der Teilhabe, da sie selbst noch nicht über alle dazu nötigen Fähigkeiten verfügen.

Quellen:

  • Winklhofer, Ursula (2000): Partizipationsspielwiesen? Kinder- und Jugend-Engagement: Ergebnisse einer Studie zu Beteiligungsmöglichkeiten in der Kommune. In: Sozialextra, 24. Jg., H. 7/8, S. 30-34.
  • Zinser, Claudia 2005: Partizipation erproben und Lebenswelten gestalten. In: Deinet, Ulrich/Sturzenhecker, Benedikt (Hg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. 3. völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Wiesbaden, S. 157-166.