Termine

Bewerbungsphase 01/2023 gestartet

Die nächste Antragsfrist für interessierte Kommunen für das Programm Jugend BEWEGT ist der 15. März 2023.
In diesem Kalenderjahr können bis zu zehn weitere Kommunen gefördert werden und vom Netzwerk und dem unterstützenden Coaching vor Ort profitieren.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter: Wiesehoefer@jugendstiftung.de

 

WERTEvoll-Schulung im RDZ Göppingen am 28. April

Im Workshop werden die Themenbereiche „demokratische Werte“ und „Zusammenhalt in der Gesellschaft“ behandelt. Das zugrundeliegende Demokratieverständnis wird dabei erfahrbar und unterstützt. Die Schulung befähigt dazu, den Workshop WERTEvoll für Jugendliche als Multiplikator:in im jeweils eigenen (schulischen) Rahmen umzusetzen. Sie richtet sich an pädagogische Fachkräfte und Personen mit Erfahrung im Umgang mit Jugendgruppen. Am Nachmittag besteht die Möglichkeit, das geschulte Angebote live in einer Umsetzung vor Ort zu erleben und zu hospitieren. Die Hospitationsplätze sind begrenzt und werden in Reihenfolge der verbindlichen Anmeldung mit Hospitationswunsch vergeben. Weitere Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung

 

 

Jugendbildungspreis „DeinDing“ (Einsendeschluss: 01. März 2023)

auch 2022/23 wird der Jugendbildungspreis „DeinDing“ ausgeschrieben, mit dem das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg das Engagement Jugendlicher sowie Haupt- und Ehrenamtlicher in der außerschulischen Jugendbildung würdigt. Mehr Infos, auch zur Bewerbung, sind zu finden unter:www.deinding-bw.de

 

Netzwerktreffen im Jahr 2023 am 25. September in Stuttgart:

Das jährliche Netzwerktreffen wird am Montag, dem 25. September 2023 in Stuttgart (Forum 3, Gymnasiumstraße/Stadtmitte) stattfinden. Alle aktiven und ehemaligen Programmkommunen werden hierzu um Pfingsten eine Einladung mit dem Programm und Veranstaltungsort erhalten.

   

Förderanträge:

Entsprechend den Regularien der Jugendstiftung BW können fortlaufend Anträge gestellt werden, über die zweimal jährlich das Kuratorium der Jugendstiftung entscheidet. Die Anträge müssen bis zum 15. März oder 20. September eines Jahres vorliegen.