Förderprogramm: Bewerbungsphase 2/2021 gestartet

Bericht

Mit dem Programm „Jugend BEWEGT – Politik KONKRET: lokal. wirksam. vernetzt.“ möchten die
Jugendstiftung Baden-Württemberg und der Landesjugendring Baden-Württemberg die Beteiligung
junger Menschen im kommunalen Lebensraum nachhaltig fördern und verankern.

Hier gehts zur aktuellen Ausschreibung 2021_2 Förderprogramm Jugendbeteiligung_DZ

Förderprogramm bringt neuen Schwung in die corona-gebeutelte Jugendbeteiligung

Vielerorts mussten Projekte in Jugendhäusern pandemiebedingt verschoben werden, Jugendgemeinderatswahlen wurden abgesagt und in einigen Kommunen gab es über 1 Jahr lang keine Freizeitangebote für Heranwachsende. Es braucht nun Kraft und Impulse, um Projektarbeiten wieder aufzunehmen, Kandidat:innen für Jugendvertretungen zu finden und Öffentlichkeit für die Bedarfe junger Menschen herzustellen. Hierbei kann die Teilnahme an dem Förderprogramm „Jugend BEWEGT – Politik KONKRET“ unterstützen.

Das Programm richtet sich an Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, die junge Beteiligung
vor Ort ausdrücklich wünschen und unterstützen und bereit sind in einen fachlichen Austauschprozess
mit anderen Programmteilnehmenden zu treten. Unabhängig vom gegenwärtigen Entwicklungsstand
können Kommunen jederzeit in das Förderprogramm aufgenommen werden.

Wichtigster Bestandteil der zweijährigen Förderphase ist ein unterstützendes Coaching für die
Umsetzung vor Ort. Jedem geförderten Projekt werden erfahrene Fachleute an die Seite gestellt, um
eine individuell zugeschnittene Beratung im Beteiligungsprozess zu gewährleisten. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, zusätzlich Fördermittel zur Durchführung von lokalen Projektvorhaben, die im
Rahmen des Beteiligungsprozesses entstanden sind, zu beantragen.

Möglichkeit der Förderung für fünf weitere Kommunen im Jahr 2021!
Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2021.

Wir möchten Sie, besonders im Hinblick auf die Verankerung des § 41a der GemO Baden-Württemberg,
zur Antragsstellung ermutigen. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Gemeinden Jugendliche bei
Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen müssen.

Teilen
zurück zur Übersicht