Bewerbungsphase 01/2023 gestartet | Frist 15. März 2023

Bericht, Förderung, Netzwerk

Mit dem Programm „Jugend BEWEGT – Politik KONKRET: lokal. wirksam. vernetzt.“ möchten die
Jugendstiftung Baden-Württemberg und der Landesjugendring Baden-Württemberg die Beteiligung
junger Menschen im kommunalen Lebensraum nachhaltig fördern und verankern.

Hier gehts zur aktuellen Ausschreibung: Projektantrag_Jugend_BEWEGT_2023

Förderprogramm sorgt für neue Impulse und Strukturen nach Corona

Nach langer Zeit der Kompromisse und Einschränkungen in Coronazeiten stehen viele junge Menschen nun in den Startlöchern, um sich vor Ort einzubringen und aktiv zu beteiligen. Hierfür werden funktionierende Strukturen und Partner benötigt. Oder aber die Kommune selbst sucht engagierte junge Menschen, um die in der Coronazeit eingeschlafenen Programme und Projekte wieder mit Leben zu füllen und vom Engagement und Elan der Jugendlichen zu profitieren. Egal, von welcher Seite nun die Initiative ausgeht: Es braucht Kraft und Impulse, um Projektarbeiten wieder aufzunehmen, Kandidat:innen für Jugendvertretungen zu finden und Öffentlichkeit für die Bedarfe junger Menschen herzustellen. Hierbei kann die Teilnahme an dem Förderprogramm „Jugend BEWEGT – Politik KONKRET“ unterstützen.

Das Programm richtet sich an Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, die junge Beteiligung
vor Ort ausdrücklich wünschen und unterstützen und bereit sind in einen fachlichen Austauschprozess
mit anderen Programmteilnehmenden zu treten. Unabhängig vom gegenwärtigen Entwicklungsstand
können Kommunen jederzeit in das Förderprogramm aufgenommen werden.

Wichtigster Bestandteil der Förderphase ist ein unterstützendes Coaching für die
Umsetzung vor Ort. Jedem geförderten Projekt werden erfahrene Fachleute an die Seite gestellt, um
eine individuell zugeschnittene Beratung im Beteiligungsprozess zu gewährleisten. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, zusätzlich Fördermittel zur Durchführung von lokalen Projektvorhaben, die im
Rahmen des Beteiligungsprozesses entstanden sind, zu beantragen.

Es besteht nun wieder die Möglichkeit der Förderung für weitere Kommunen im Jahr 2023!
Die Antragsfrist endet am 15. März 2023.

Wir möchten Sie, besonders im Hinblick auf die Verankerung des § 41a der GemO Baden-Württemberg,
zur Antragsstellung ermutigen. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Gemeinden Jugendliche bei
Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen müssen.

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